Feldwacht Wappen
FELDWACHT
Sensorik & Ferneinsicht
Shop Startseite
← Zum Shop

Leihbedingungen für Pilotgeräte

Stand: Oktober 2026. Gültig für Pilotpakete, die ich dir mit einem Pilotcode kostenlos überlasse.

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten, wenn du ein Pilotpaket mit Pilotcode bestellst oder ich dir Geräte von Hand als Pilotauftrag überlasse. Mit dem Haken in der Kasse bestätigst du sie. Bei einem Pilotauftrag von Hand verweist der Leihschein auf diese Seite. Verleiher ist:

Timo Wöllner
Götzener Weg 1
63679 Schotten
E-Mail: [email protected]

Die Kaufregeln der AGB (Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Widerrufsrecht) gelten für die Leihe nicht. Für einen späteren Kauf nach Ziffer 9 gelten die AGB und die Widerrufsbelehrung.

2. Gegenstand und Dauer

Ich überlasse dir die Geräte, die auf dem Leihschein mit Seriennummer stehen, unentgeltlich zum Gebrauch. Das ist eine Leihe, keine Miete.

Die Leihe beginnt mit dem Versand und dauert drei Monate (90 Tage). Das Enddatum steht auf dem Leihschein, in der Versandmail und in der Feldwacht-App. Verlängern können wir sie per E-Mail oder in der App. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verlängert sie sich nicht. Es entsteht auch kein Kauf.

3. Kosten

Für die Leihe zahlst du nichts. Der Mobilfunkzugang des Melders und die Feldwacht-Dienste (Konto, App, Meldungen) kosten dich während der Leihe ebenfalls nichts.

Selbst zahlst du, was bei dir vor Ort anfällt: Aufstellung und Montage, Befestigungsmaterial, Strom und Ersatzbatterien für die Fühler.

4. Eigentum, Zubehör und Weitergabe

Der Melder bleibt mein Eigentum. Was der Leihschein als „überlassen“ aufführt, zum Beispiel SwitchBot-Fühler, gehört dir.

Nutzen dürfen den Melder die Personen, die zu deinem Betrieb oder Revier gehören. Du darfst ihn nicht verkaufen, verpfänden, vermieten oder an Dritte weitergeben. Du darfst ihn nicht öffnen oder umbauen, keine fremde Firmware aufspielen und Typenschild und Seriennummer nicht entfernen.

Wird der Melder gepfändet oder gerät dein Vermögen in ein Insolvenzverfahren, weise auf mein Eigentum hin und melde es mir sofort.

5. Gebrauch und Sorgfalt

  • Nutze die Geräte für den vorgesehenen Zweck und nach der Anleitung, etwa zur Überwachung von Fallen oder Kühlzellen.
  • Behandle sie pfleglich und setze sie keinen Bedingungen aus, für die sie laut Anleitung nicht gebaut sind, zum Beispiel Hitze oder dauerndes Untertauchen.
  • Der Melder enthält einen Lithium-Akku. Öffne ihn nicht, beschädige ihn nicht und erhitze ihn nicht. Wölbt sich das Gehäuse oder riecht oder raucht das Gerät, nimm es außer Betrieb, halte Abstand und melde es mir.
  • Verlust, Diebstahl und Beschädigung meldest du mir unverzüglich per E-Mail. Bei Diebstahl erstattest du Anzeige bei der Polizei und nennst mir das Aktenzeichen.

6. Pilotstand und Grenzen der Meldung

Die Geräte sind Pilotgeräte. Funktionen, App und Firmware entwickeln sich weiter. Updates spiele ich aus der Ferne ein.

Ein Feldwacht-Gerät meldet Zustände. Es ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle, weder die Kontrolle von Fallen noch Eigenkontrollen und Temperaturaufzeichnungen nach dem Lebensmittelrecht noch eine sonstige Aufsichtspflicht. Eine Meldung kann durch Funkabdeckung, Netzstörung, Akkustand oder äußere Einflüsse verspätet kommen oder ausbleiben. Verlass dich nicht allein darauf.

7. Daten

Damit der Melder arbeitet, speichert Feldwacht in deinem Konto die Messwerte und Ereignisse deines Melders und der angebundenen Fühler (zum Beispiel Temperatur, Feuchte, Türkontakt), den Standort, soweit der Melder ihn ermittelt. Dazu kommen deine Kontodaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefon, Einstellungen). Außerdem sehe ich den technischen Zustand des Geräts (Firmware, Akku, Signal, Fehler). Zweck sind der Betrieb, die Meldungen, die Fehlersuche und die Verbesserung der Geräte. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

Die Daten liegen bei Cloudflare. Mails verschickt Resend. Telegram kommt nur dazu, wenn du es selbst verbindest. Der Mobilfunkanbieter transportiert die Daten und wertet sie nicht aus. Allgemeines steht in der Datenschutzerklärung.

Deine Messdaten gehören dir. Nach der Rückgabe bleiben sie in deinem Konto. Auf Wunsch lösche ich das Konto und die Daten.

8. Mängel und Haftung

Meine Haftung. Als Verleiher hafte ich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Mängel, die ich arglistig verschwiegen habe. Das gilt auch für Folgeschäden, etwa verdorbene Ware oder eine ausgebliebene Meldung. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Deine Haftung. Für Verlust und Beschädigung, die du zu vertreten hast, haftest du höchstens bis zum Katalogpreis des Geräts (Oktober 2026: 199 € je Melder). Normale Abnutzung, die Alterung des Akkus und Veränderungen durch den Gebrauch nach der Anleitung zählen nicht dazu. Bei Vorsatz gilt die Obergrenze nicht.

Mängel. Zeigt ein Gerät einen Mangel, melde ihn mir. Ich repariere oder tausche, soweit ich kann. Einen Anspruch darauf gibt es bei einer unentgeltlichen Leihe nicht.

9. Ende der Leihe

Zehn Tage vor dem Enddatum melde ich mich per E-Mail. Dann hast du drei Möglichkeiten:

  • Übernehmen. Du kaufst den Melder zum Preis, der dann im Shop steht (Oktober 2026: 199 €), ohne Anrechnung der Leihzeit. Es entsteht ein eigener Kaufvertrag mit Rechnung, die Gewährleistung beginnt mit der Übernahme. Der Kauf kommt nur zustande, wenn du ihn bestätigst. Schweigen ist keine Zustimmung.
  • Verlängern. Wir vereinbaren ein neues Enddatum.
  • Zurückgeben. Ich schicke dir einen Rücksendeschein per E-Mail. Die Rücksendung kostet dich nichts. Gib den Melder mit allem Zubehör, das der Leihschein nicht als „überlassen“ aufführt, innerhalb von 14 Tagen nach dem Enddatum ab. Ich löse ihn danach aus deinem Konto. Deine Messdaten bleiben dort.

Meldest du dich nicht und kommt das Gerät nicht zurück, erinnere ich dich und setze eine weitere Frist von 14 Tagen. Danach darf ich das Gerät zurückverlangen. Ich schalte es nicht aus der Ferne ab. Die Meldungen laufen bis zur Rückgabe weiter.

Du gibst den Melder in dem Zustand zurück, der bei Gebrauch nach der Anleitung entsteht.

10. Vorzeitiges Ende

Du kannst die Leihe jederzeit beenden, indem du das Gerät nach Ziffer 9 zurückgibst.

Ich kann die Leihe mit einer Frist von 14 Tagen beenden, wenn ich das Gerät dringend brauche oder das Pilotprogramm endet. Sofort kann ich sie beenden, wenn du das Gerät vertragswidrig nutzt, unbefugt an Dritte weitergibst oder erheblich gefährdest. In beiden Fällen gilt Ziffer 9 für die Rückgabe.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, eine E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Zur Streitbeilegung gilt Ziffer 11 der AGB.

© 2026 Timo Wöllner · Feldwacht Startseite · Impressum · Datenschutz · AGB · Widerruf